Zitat
Seit fast 10 Jahren gilt in Deutschland das Lebenspartnerschaftsgesetz. Lesbische und schwule Partnerschaften wurden so der Ehe gleichgestellt, allerdings mit einigen entscheidenden Ausnahmen: Beim Steuer- und Familienrecht werden homosexuelle Paare nicht wie Eheleute behandelt. Und Kinder adoptieren dürfen lesbische und schwule Paare auch nicht.
Aber warum nicht? Brauchen Kinder ein weibliches und ein männliches Vorbild, um sich normal entwickeln zu können? Nehmen Kinder mit zwei Müttern oder zwei Vätern Schaden, da ihre Kindheit von Diskriminierung und Hänselei geprägt ist? Oder ist die Gesellschaft längst bereit für die sogenannte Regenbogenfamilie?
Uhm, vielleicht irre ich mich da, aber... Ich habe manchmal das Gefühl, dass man da nach einem Aufschwung jetzt eher wieder Rückschritte macht. Geht das nur mir so?
Ich habe manchmal das Gefühl, dass man da nach einem Aufschwung nun eher wieder Rückschritte macht. Geht das nur mir so?
Ja, irgendwie scheint sich die Homophobie wieder zu verstärken, keine Ahnung warum, aber irgendwie scheint die Akzeptanz von Homosexualität wieder etwas zurückzugehen, so oft wie allein schon "Schwuchtel" und derlei Begriffe als Schimpfwort bezeichnet werden.
Man muss wohl einfach beobachten, wie das weitergeht und dabei auch so manchen Irrglauben austreiben, wie etwa, dass Kinder von Homosexuellen auch homosexuell werden oder psychische Schäden davontragen oder dass Homosexualität eine ansteckende Krankheit ist.
Wobei die Mobbing-Angst nicht wirklich haltbar ist, da man heutzutage wegen allem gemobbt werden kann, sei es der dicke Fred, die picklige Anne oder Rudi mit der Hornbrille, die alle echt heterosexuelle Eltern haben.
Wenn sich Lehrer, Mitschüler und Eltern der Mitschüler nicht so haben würden, was Homosexualität angeht, dann wäre es kein Problem für die Kinder Homosexueller, wobei das Kind natürlich auch nicht sagen muss, dass seine Eltern homosexuell sind.
Zitat von »"Tankred Schipanski-CDU"«
Die Ehe von Mann und Frau ist von Artikel 6 Grundgesetz privilegiert, wie sich auch aus den Motiven der
Verfassungsmütter und -väter ergibt.
Zitat von » "Klaus-Peter Losbach-CDU"«
Die Kindesadoption soll nach Meinung der CDU weiterhin nur durch Ehepaare möglich sein. Eine vollständige rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe lehnt die CDU ab. Sie ist mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, da Artikel 6 die Privilegierung der Ehe zwischen Mann und Frau gebietet.
Zitat von » "Jörn Langefeld-FDP"«
Die Familie steht unter dem Schutz des Grundgesetzes. Familie ist für mich keine gleichgeschlechtliche Beziehung.
Zitat von » "Matthias Dietrich-ödp"«
Meiner Meinung nach sollten adoptierte Kinder eine weibliche und eine männliche Bezugsperson haben. Das ist meines Erachtens am ehesten im Sinne des Kindeswohles. Die Familienpolitik sollte sich an dem gängigen, bisher gültigen Familienverständnis ausrichten. Ich behaupte nicht, dass Kinder in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften keine Liebe erfahren können – ganz im Gegenteil. Ich meine nur, dass zunehmende Toleranz gegenüber gleichgeschlechtlichen Partnerschaften nicht die Toleranz gegenüber den Adoptivkindern, denen ungewöhnliche "Eltern"verhältnisse geradezu aufgezwungen werden, beschneiden darf. Tatsächlich sind die bestehenden Bestimmungen, die in bestimmten Fällen schon jetzt adoptionsähnliche Kindesaufnahmen zulassen, nicht konsequent und kaum logisch nachvollziehbar. Die Entwicklung sollte aber nicht hin zu einer vollständigen Liberalisierung gehen, sondern zu dem Grundsatz, dass Adoptionen seitens verschiedengeschlechtlicher Partnerschaften Vorrang haben sollten. Kindesadoptionen seitens gleichgeschlechtlicher Paare sind zwar nicht gänzlich zu verbieten, sollten aber nachrangig berücksichtigt werden, z. B. wenn sich nicht ausreichend geeignete verschiedengeschlechtliche Adoptiveltern finden.
Zitat von » "Dagmar Feldmann-FAMILIE"«
Die Definition von Eltern lautet: Vater und Mutter.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Zitat von » "Helmut Schätzlein-Einzelbewerber"«
Ein Kind hat nach dem Naturrecht das natürliche Recht von Vater und Mutter erzogen zu werden. Diese sind zwei Seelenteile, die zusammen ein Ganzes ergeben. Wird ihm dies genommen, so fehlt ihm die Natur; hiervor sind Kinder zu schützen.
Zitat
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.
(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.
(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Zitat von »Zitat von » "Dagmar Feldmann-FAMILIE"««
Die Definition von Eltern lautet: Vater und Mutter.
Dem ist nichts hinzuzufügen.
Zitat von »Zitat von » "Helmut Schätzlein-Einzelbewerber"««
Ein Kind hat nach dem Naturrecht das natürliche Recht von Vater und Mutter erzogen zu werden. Diese sind zwei Seelenteile, die zusammen ein Ganzes ergeben. Wird ihm dies genommen, so fehlt ihm die Natur; hiervor sind Kinder zu schützen.
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