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Inzest darf in Deutschland weiter bestraft werden. Das Verbot der Geschwisterliebe verletze nicht die Menschenrechte, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag. Die Straßburger Richter wiesen die Beschwerde eines 35-Jährigen aus Leipzig einstimmig ab. Er hatte jahrelang mit seiner Schwester eine Liebesbeziehung und musste dafür mehrmals ins Gefängnis. Die beiden zeugten vier Kinder, zwei davon sind behindert. Inzwischen hat sich das Paar getrennt. Das Urteil (pdf) ist nicht noch nicht rechtskräftig, es kann Berufung beantragt werden (Beschwerde-Nr. 43547/08).
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Patrick S. liebte eine Frau, die seine Schwester ist. Die vier Kinder, die er mit Susanne K. gezeugt hat, sind der lebende Beweis dafür, dass die Beiden gegen das in Deutschland geltende Inzestverbot verstoßen haben. Das besagt, dass der einvernehmliche Beischlaf zwischen volljährigen Verwandten strafbar ist. Patrick S. saß deswegen im Gefängnis, drei Jahre lang. Gegen die Bestrafung und das geltende Recht in Deutschland hat Patrick S. nun vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt. Ohne Erfolg: Die Straßburger Richter entschieden, dass das deutsche Inzestverbot nicht gegen das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verstoße.
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Das Inzestverbot ist aus Sicht eines Experten nicht mehr zeitgemäß. "Es ist deutlich überzogen, nicht mehr zeitgemäß und aus verfassungsrechtlicher Sicht unhaltbar", sagte der Rechtsanwalt Jan Siebenhüner der Nachrichtenagentur dpa. Siebenhüner hat an der Universität Leipzig ein Gutachten (pdf) über den umstrittenen Inzest-Paragrafen 173 verfasst.
Ein weiteres Argument der Befürworter sei der Schutz der Familie. "Auch diese Begründung greift nicht, weil das Inzestverbot nicht alle Familienmitglieder betrifft", erklärte der Jurist. "Unter Brüdern wäre es erlaubt und auch, wenn Geschwister Oral- oder Analverkehr haben." Aus Gründen der Gleichbehandlung müsse der Inzest-Paragraf entweder geändert oder ganz gekippt werden.
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Jeder sollte die Möglichkeit haben sein Leben so zu gestalten wie er es möchte...
Es geht hier immernoch um Geschwisterliebe, nicht Inzest im Allgemeinen. (Ja, damit möchte ich aussagen, dass es zwar möglich ist, aber es nicht so sein muss) Eventuell solltest du darüber nachdenken, dass Geschwisterpaare nicht immer den Wunsch haben sich fortzupflanzen, sich aber dennoch lieben. Ja sowas gibt es.Es ist für die sicherlich nicht einfach, dass ein Elternteil im Knast sitzt und gleichzeitig Vater und Onkel ist.
Ja, es ist in Deutschland verboten, aber nicht mal einheitlich, homosexueller Inzest ist nicht verboten, es geht dabei nur um die Kinder und das ist insofern diskriminierend, weil andere Leute, die auch behinderte Kinder hervorbringen können, trotzdem Kinder machen dürfen. Der Verbotsgrund resultiert aus fehlenden Genetikkentnissen der Rechtssprechung, es müssen immer die Kinder herhalten, damit irgendwas verboten bleiben kann.
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