Wobei das nicht wirklich rechtens ist, denn man kann ja auch gelogen haben, man hat also gesagt, dass der Empfang weg sei, nur um die Person zu ärgern. Ohne handfeste Beweise kann man auch kein Geld verlangen und ein handfester Beweis liegt erst vor, wenn der Hausierer sich wirklich sicher sein kann, dass ein Fernseher vorhanden ist, also wenn der Bewohner es offen zugibt und etwas unterschreibt oder wenn der Hausierer den Fernseher richtig sehen kann. Alles andere sind pure Drohungen.
Naja, sobald eine Antwort kam, a la "Nö, ich hab Empfang." haben sie natürlich weiter nachgebohrt. Genau weiß ich es auch nicht, nur dass die eine eben voll reingefallen ist, und mehrere hundert Euro hat nachzahlen müssen...
Nya, ich hatte ja glücklicherweise noch nie das Vergnügen...
Dann steht der Hausierer in deinem Garten und guckt durch die Fenster, Vernell.
Dann wollen wir doch mal den Hund von der Leine lassen. :D