Zitat
Wer sich auf den Seiten von “Outlets.de” u.a. verfängt bekommt sehr schnell dubiose Rechnungen über meist “96 Euro“. Wer dann nicht sofort bezahlt bekommt seit vergangenen September 2010 oft auch ein Inkassoschreiben einer “Deutschen Zentral Inkasso GmbH“.
Darin wird man formalisiert aufgefordert, die “96 Euro” nebst hohen Inkassogebühren zu zahlen. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH tritt im Briefkopf als vom Kammergericht zugelassen auf und legt “erfolgreiche” Urteile bei (meist eines vom Amtsgericht Witten).
Eine Rückfrage beim Kammergericht ergab:
Es liegen dort über 500 Beschwerden gegen die Deutsche Zentral Inkasso GmbH vor. Das KG hat die Entziehung der Inkassoerlaubnis in die Wege geleitet, es läuft ein verwaltungsgerichtliches Verfahren. Die Deutsche Zentral Inkasso GmbH sei zunächst als seriöse Inkassostelle aufgetreten. Erst nach Zulassung sei es zum unseriösen Gebaren dieser Einrichtung gekommen.
Wichtig ist: nie zahlen! Auch nicht auf Druck der sog. Inkassostelle. Die beigefügten Urteile sind dubios und haben nichts mit Zahlungsklagen zu tun.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »R3b0rnNa0t0« (21.07.2011, 19:06)
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