War bei Akte mal ein Beitrag dazu, betreffender Abzocker hatte x verschiedene Namen in Reserve, damit er sofort wieder loslegen kann, wenn ein Name weg ist.
Mir gehts ja eher weniger darum, dass sie nicht mehr loslegen können, sondern dass der Name, unter dem sie mich belästigen, gelöscht wird.
Total lahm, der Wisch. :3 WENN man dann nen gerichtlichen Mahnbescheid kriegt, muss man nur Widerspruch einlegen und dann kriegen die eher ihr Fett weg, wenn sie in den Rechtsstreit gehen. XD
Passiert so gut wie nie. Ich hab einen bekommen, aber keinen echten sondern einen gefälschten (total vollgestopft mit leeren Drohungen), auf den man logischerweise nicht antworten muss. Der echte käme per Einschreiben. Außerdem kosten Mahnbescheide (echte) auch Geld, weswegen die fast nie welche verschicken.
Btw handelt es sich bei dem Urteil um ein echtes Urteil, hat allerdings nichts mit den Veträgen selbst zu tun.