Achja, und unter welchem Namen? Welches Plugin ist es denn?Webdesigner und Programmierer bekannt, der schon seit Jahren mit Burning Board und deren Aufgaben eingearbeitet ist und sogar sein eigenes Plugin veröffentlicht hat.
Ich denke dass niemand ein Problem damit haben wird eine Überweisung zu tätigen und das Plugin dann wie jedes andere zu installieren. Mit kostenloser Vervielfältigung macht du dich übrigens Strafbar.Sollten irgendwelche Probleme oder Wünsche (wie bspw. den Woltlab Blog oder dessen ORIGINALEN Calender oder weitere Plugins) kann man mich gerne darauf ansprechen.
strafbar? wenn ich eine lizenz besitze und das plugin kostenlos weitergebe mit der lizenz ist es wohl nicht strafbar ..Hallo und Herzlich Willkommen auf Shaded-Hearts.
Solltest du Fragen oder Probleme haben dann wende dich bitte an unser Team.
Zitat von »Crazy_Emo«
Webdesigner und Programmierer bekannt, der schon seit Jahren mit Burning Board und deren Aufgaben eingearbeitet ist und sogar sein eigenes Plugin veröffentlicht hat.
Achja, und unter welchem Namen? Welches Plugin ist es denn?
Zitat von »Crazy_Emo«
Sollten irgendwelche Probleme oder Wünsche (wie bspw. den Woltlab Blog oder dessen ORIGINALEN Calender oder weitere Plugins) kann man mich gerne darauf ansprechen.
Ich denke dass niemand ein Problem damit haben wird eine Überweisung zu tätigen und das Plugin dann wie jedes andere zu installieren. Mit kostenloser Vervielfältigung macht du dich übrigens Strafbar.
strafbar? wenn ich eine lizenz besitze und das plugin kostenlos weitergebe mit der lizenz ist es wohl nicht strafbar ..
Soviel dazu. Außerdem hast du mir meine andere Frage noch nicht beantwortet.Zitat
Lizenzbestimmungen
§1
(4) Beabsichtigen Kunden, die Software auf mehr als einem Server zu nutzen, muss das Nutzungsrecht entsprechend erweitert werden, das bedeutet, Kunden müssen ein neues bzw. die entsprechend gewünschte Anzahl von „Exemplaren“ der Software von WoltLab erwerben. Jede Nutzung über das vertraglich vereinbarte Maß hinaus, insbesondere eine gleichzeitige Nutzung der Software auf mehr als einem Server pro erworbenem Softwareexemplar, ist eine vertragswidrige Handlung. In diesem Fall sind Kunden verpflichtet, WoltLab die Übernutzung unverzüglich mitzuteilen.